Die Firma hinter 99Damage und der 99Liga steckt in Schwierigkeiten: Über Freaks 4U wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet.
Die Freaks 4U Gaming GmbH, vielen Counter-Strike-Fans als langjährige Produktions- und Turnieragentur hinter Formaten wie 99Damage, der 99Liga und zahlreichen deutschsprachigen Broadcasts bekannt, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 21. November 2025 entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet (Az. 3608 IN 11148/25).
Für die breite Esport-Community kommt die Entwicklung nicht völlig überraschend: Freaks 4U galt über Jahre als eines der prägenden Unternehmen der deutschen CS-Szene - sowohl in der Content-Produktion als auch im Liga- und Turnierbetrieb. Die Marke 99Damage, über lange Zeit Deutschlands größte Counter-Strike-Berichterstattungs- und Broadcast-Plattform, wurde ebenso durch das Unternehmen betrieben wie die 99Liga, in der tausende Teams aus dem DACH-Raum aktiv waren.
Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Berliner Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner bestellt. Verfügungen der Freaks 4U Gaming GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit ihrer Zustimmung möglich. Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft wurden untersagt, bereits laufende Verfahren vorläufig eingestellt.
Drittschuldner - darunter potenziell auch Sponsoren, Dienstleister oder Vermarktungspartner - wurden verpflichtet, Zahlungen ab sofort ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern, Forderungen einzuziehen, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und die wirtschaftliche Lage zu bewerten.
Rechtliche Hinweise
Sowohl das Unternehmen als auch Gläubiger können gegen die Entscheidung binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Veröffentlichung bleibt bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens im elektronischen Informationssystem abrufbar. Sollte es zur formellen Eröffnung oder zur Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen kommen, erfolgt eine Löschung nach spätestens sechs Monaten.
Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de | unternehmensregister.de
